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   LAG Hessen, 23.09.1988 - 15/2 Sa 1041/87   

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https://dejure.org/1988,13447
LAG Hessen, 23.09.1988 - 15/2 Sa 1041/87 (https://dejure.org/1988,13447)
LAG Hessen, Entscheidung vom 23.09.1988 - 15/2 Sa 1041/87 (https://dejure.org/1988,13447)
LAG Hessen, Entscheidung vom 23. September 1988 - 15/2 Sa 1041/87 (https://dejure.org/1988,13447)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZA 1989, 513 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BAG, 14.09.1994 - 5 AZR 632/93

    Entfernung einer Abmahnung aus den Personalakten nach Beendigung des

    Die Auffassung des Berufungsgerichts, die Klage auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte sei regelmäßig oder zumindest nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses (so LAG Frankfurt Urteil vom 28. August 1987 - 13 Sa 278/87 - LAGE § 611 BGB Abmahnung Nr. 15; LAG Frankfurt Urteil vom 23. September 1988 - 15/2 Sa 1041/87 - NZA 1989, 513) wegen fehlenden Rechtsschutzinteresses unzulässig, beruht auf einer Verkennung des Begriffs des Rechtsschutzbedürfnisses.
  • LAG Düsseldorf, 10.12.1996 - 8 Sa 1466/96

    Personalrat: Anhörungsrecht bei Kündigung

    Es mag dahinstehen, ob die Klägerin noch ein Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage auf Entfernung von Leistungsbericht und dienstlicher Beurteilung aus der Personalakte hätte, wenn die Kündigung - entgegen der Auffassung der Kammer - wirksam und damit das Arbeitsverhältnis beendet wäre (verneinend für den Fall der Abmahnung: Arbeitsgericht Wetzlar - Urteil vom 16.05.1989 - 1 Ca 530/88 - Der Betriebsberater 1989, 1979; LAG Frankfurt - Urteil vom 23.09.1988 - 15/2 Sa 1041/87 - NZA 1989, 513).
  • ArbG Berlin, 12.10.2001 - 31 Ga 24563/01

    Teilzeitwunsch des Arbeitnehmers nach Beendigung der Elternzeit

    LAG Frankfurt v. 23.9.1988, NZA 1989 S. 513 und v. 26.11.1993 - 9 SaGa 539/93.
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